Pflegende Angehörige: Eine Orientierungshilfe

22.10.24

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Eine pflegende Angehörige steht vor ihrer Mutter in der Alterswohnung, wo die Mutter lebt.

In letzter Zeit ist in den Medien vermehrt von Spitex-Organisationen die Rede, die pflegende Angehörige anstellen. Die Geschäftsmodelle sind teilweise umstritten. Wir geben ein paar Tipps, wie man sich orientieren kann.

Die Grundidee ist weitgehend akzeptiert: Frauen und Männer, die Angehörige zu Hause pflegen, sollen dafür entschädigt werden. Mit Geld – und nicht nur mit schönen Worten. Nun gibt es immer mehr Unternehmen, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, pflegende Angehörige anzustellen. Sie schliessen mit ihnen einen Arbeitsvertrag ab und zahlen für die Grundpflege Stundenlöhne von ungefähr 34 bis 38 Franken. Das Anstellungsmodell wird zunehmend auch von öffentlichen Spitex-Organisationen angeboten.

Der Plan an sich klingt gut – die Umsetzung ist aber teilweise umstritten.

In den Medien melden sich kritische Stimmen gegen einzelne Spitex-Unternehmen, die angeblich ausschliesslich gewinnorientiert sind. Die Vorwürfe: Die Marge, die von den Firmen abgeschöpft werde, sei zu hoch. Möglich sei dies, weil die Anbieter über die Krankenkassen abrechneten und überdies Beiträge aus der sogenannten Restkostenfinanzierung der öffentlichen Hand erhielten. Die Kritik impliziert, die Spitex-Unternehmen würden sich auf Kosten der Allgemeinheit durch ihren Gewinn bereichern.

Ein anderer Kritikpunkt betrifft den unterschiedlichen Umgang mit den pflegenden Angehörigen. Wenn sie nicht schon über eine entsprechende Ausbildung verfügen, werden sie in der Regel von der Spitex verpflichtet, einen Kurs in Pflegehilfe zu absolvieren, um sich anstellen zu lassen. Teilweise geht der Kurs zulasten der Angehörigen, teilweise zulasten der Spitex-Organisationen.

Palliaviva wird im Alltag mit Fragen von Angehörigen in Bezug auf eine Anstellung bei der Spitex konfrontiert. Darum haben wir Gespräche mit verschiedenen Fachpersonen geführt, die sich mit dem neuen Modell beschäftigen. Eine Liste unserer Quellen finden Sie unterhalb dieses Textes.

Im Folgenden haben wir ein paar Empfehlungen für pflegende Angehörige aufgelistet, die sich aus den Gesprächen herauskristallisiert haben:

  • Wenn Sie im Alltag bereits Spitex-Leistungen beziehen und gute Erfahrungen machen: Fragen Sie nach, ob Ihnen die Organisation auch die Möglichkeit einer Anstellung als pflegende:r Angehörige:r bietet.
  • Erkundigen Sie sich bei verschiedenen Anbietern und vergleichen Sie die Modelle.
  • Lassen Sie sich die Modalitäten der Ausbildung erklären.
  • Erkundigen Sie sich, in welcher Form die Pflegedokumentation erfolgen muss (digital, mit einer App oder handschriftlich).
  • Fragen Sie nach, wie regelmässig Sie in Kontakt mit dem Spitex-Pflegepersonal stehen werden.
  • Informieren Sie sich, wo Sie bei Fragen oder Problemen im Zusammenhang mit der Pflege anrufen können.
  • Fragen Sie, wie hoch der Stundenlohn ist, welche Sozialversicherungen bezahlt werden und ob auch eine Taggeldversicherung dabei ist.
  • Fragen Sie nach, ob eine Vertretung vorgesehen ist, wenn Sie selber als pflegende:r Angehörige:r ausfallen, und wie dieser Fall genau geregelt ist.
  • Erkundigen Sie sich, wie das Finanzierungsmodell aussieht und wo ein allfälliger Gewinn der Spitex-Organisation hinfliesst.
  • Lassen Sie sich erklären, ob es allenfalls später eine Anstellungsmöglichkeit als reguläre (Hilfs-)Fachkraft bei der Spitex gibt.
  • Hören Sie sich im Bekanntenkreis um, welche Erfahrungen mit dem Modell gemacht wurden.
  • Erkundigen Sie sich nach Referenzen von pflegenden Angehörigen und setzen Sie sich mit diesen in Verbindung.

Eine pflegende Angehörige sitzt neben ihrem schwer kranken Mann auf dem Bett.

Das sagt das Amt für Gesundheit des Kantons Zürich:

«Wer pflegende Angehörige anstellen will, braucht eine Spitex-Bewilligung. Diese wird vom jeweiligen Kanton erteilt. Der Einsatz von pflegenden Angehörigen ist durch Spitex-Institutionen gesetzlich reguliert und wird durch die Behörden beaufsichtigt. Nach der Bewilligungserteilung erfolgt die Überprüfung mittels Visitationen durch Bezirksräte, gegebenenfalls in Begleitung von Mitarbeitenden des Amtes für Gesundheit.

Zusätzlich fordert das Amt für Gesundheit neu bei den leitenden Personen (Leitung Pflege und Gesamtleitung) den Nachweis von Führungserfahrung und/oder einer Führungsweiterbildung sowie zusätzlich bei der Leitung Pflege den Nachweis vertiefter Kenntnisse über die Vorgaben zur Abrechnung von Pflegeleistungen zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP). Das aktuelle Merkblatt wird derzeit entsprechend überarbeitet.»

Quellen:

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