Was tun, wenn jemand zu Hause gestorben ist?

13.12.16

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Manchmal sind Hinterbliebene  froh, wenn der Bestatter den Verstorbenen möglichst bald einsargt und abholt. Menschen reagieren sehr unterschiedlich auf den Tod (Bild: fotolia.com/Robert Hoetink).

Immer wieder erleben wir, dass jemand zu Hause verstirbt, und die Angehörigen total überfordert sind mit der Situation. Das ist verständlich: Das dürfte schliesslich einer der Momente im Leben sein, in dem man emotional am meisten gefordert ist. Deshalb bietet sich hier eine Checkliste an, die einem hilft, trotz Gefühlschaos nichts Wichtiges zu vergessen.

1. Abschied nehmen

Ist jemand gestorben, muss man sich nicht übermässig beeilen mit dem Benachrichtigen von medizinischem Fachpersonal, sondern kann sich Zeit lassen. Wir bei Palliaviva haben zum Beispiel schon eine Ehefrau erlebt, die noch eine Nacht neben ihrem toten Gatten geschlafen hat. Andere wollen keine Sekunde länger alleine sein mit dem Verstorbenen. Menschen reagieren äusserst verschieden auf den Tod.

Wir finden es vor allem wichtig, dass sich Angehörige Zeit nehmen, sich vom Verstorbenen zu verabschieden. Dabei können Rituale helfen, zum Beispiel ihn zu waschen, zu rasieren, etwas Schönes anzuziehen oder ihm etwas «mit auf die Reise zu geben», etwa eine Blume oder ein Plüschtier. Da das Waschen, Anziehen oder Umlagern alleine schwierig sein könnte, ist der nächste Tipp zu beachten.

2. Den Pflegedienst Ihres Vertrauens informieren

Pflegefachpersonen wissen, was zu tun ist, wenn jemand zu Hause stirbt. Angehörige, die eine Patientin oder einen Patienten zu Hause gepflegt haben, konnten meistens zu Mitarbeitenden der lokalen Spitex oder eines spezialisierten Dienstes wie Palliaviva Kontakte knüpfen. Sie kann man anrufen und um Hilfe bitten; zum Beispiel beim Waschen, Anziehen und Betten der verstorbenen Person. Nach zwei bis drei Stunden setzt die Totenstarre ein, und der tote Körper ist nicht mehr leicht zu bewegen. Den Toten zu Hause zu behalten, eine Totenwache abzuhalten, ist bis zu drei Tage möglich. Möglicherweise hat man als Angehöriger auch seelischen Beistand nötig. Auch dafür sind wir da.

3. Eine Ärztin oder einen Arzt rufen

Bevor eine verstorbene Person vom Bestatter abgeholt werden kann, muss eine Ärztin oder ein Arzt einen Totenschein ausstellen. Darin wird festgehalten, ob es sich um einen natürlichen Todesfall handelt. Sind in der Nacht oder an einem Wochenende weder Hausarzt noch Spezialärztinnen abkömmlich, werden zum Ausstellen des Totenscheins häufig auch die SOS-Ärzte gerufen (Tel. 044 360 44 44). Die ärztliche Todesbescheinigung muss später im Original der Gemeinde eingereicht werden (siehe nächster Punkt).

Die Polizei zu rufen, ist bei einem sogenannt erwarteten Todesfall nicht nötig. Nur bei überraschenden Todesfällen, etwa durch einen Unfall oder einen Suizid, muss die Polizei den Hergang abklären.

4. Den Todesfall auf der Gemeinde melden

Ein Angehöriger oder eine andere bevollmächtigte Person sollte einen Todesfall innerhalb von zwei Tagen persönlich auf dem Bestattungsamt der Wohngemeinde melden. Es empfiehlt sich, sich telefonisch vor dem Besuch der Gemeindeverwaltung anzumelden.

Viele Gemeinden stellen ihren Bewohnerinnen und Bewohnern tipptoppe Merkblätter zur Verfügung, wie je ein Beispiel aus Meilen oder aus Schleinikon zeigen. Sie listen auf, was man mitbringen und woran man ausserdem denken soll.

Mitgebracht werden müssen folgende Dokumente:

  • die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung
  • den Schriftenempfangsschein, falls vorhanden
  • das Familienbüchlein, falls zu Hause
  • Pass, Identitätskarte, Ausländerausweis etc. der verstorbenen Person

Die Gemeinde wird die Überführung der Leiche organisieren, Privatpersonen dürfen nämlich einen Toten nicht transportieren. Jede Gemeinde hat einen Vertrag mit einem privaten Bestattungsunternehmen, der diesen Dienst für sie übernimmt. Viele Gemeinden regeln in diesem Gespräch auch die Bestattungsart sowie die Formalitäten rund um die Beerdigung (siehe übernächster Punkt).

Möchten die Hinterbliebenen hingegen, dass der Verstorbene möglichst rasch abgeholt wird – noch bevor sie mit der Gemeinde gesprochen haben – finden sie auf der Website des schweizerischen Verbands der Bestattungsdienste den nächsten Bestatter. Die meisten haben eine Pikett-Telefonnummer.

Das Zivilstandsamt des Todesortes meldet ausserdem der Schweizerischen Ausgleichskasse in Genf den Todesfall, um allfällige AHV- oder IV-Renten zu stoppen. Falls Hinterbliebene Recht auf eine Witwen- oder Waisenrente haben, müssen sie dies geltend machen. Die entsprechenden Formulare sind bei der SVA Zürich erhältlich.

5. Familie, Freunde, Arbeitgeber, Vermieter etc. informieren

Falls die oder der Verstorbene noch gearbeitet hat, muss auch der Arbeitgeber über den Todesfall in Kenntnis gesetzt werden. Dasselbe gilt für den Vermieter, für Vereine, Krankenkasse, Unfall- und Lebensversicherung und bei ausländischen Staatsangehörigen eventuell das Konsulat.

Nicht zuletzt sollten weitere Angehörige, Freunde und Nachbarn vom Hinschied erfahren, falls sie das noch nicht getan haben. Je nach Alter und Umfeld des Verstorbenen, werden Meldungen über Todesfälle heutzutage sogar auf den sozialen Medien verbreitet.

6. Bestattung anmelden, Todesanzeige aufgeben

Meist können Hinterbliebene auf der Gemeinde auch gleich bestimmen, wie die verstorbene Person bestattet werden soll. Deshalb soll man sich zuvor folgende Fragen überlegen:

  • Soll der Verstorbene kremiert oder in der Erde bestattet werden?
  • Soll er zuvor aufgebahrt werden?
  • Wie sollen Sarg oder Urne aussehen?
  • Wann soll die Trauerfeier statfinden?
  • Wo soll die Abschiedsfeier stattfinden? In der Abdankungshalle, in der Kirche oder eventuell nur am Grab?
  • Soll die Beisetzung in einem Reihen-, Urnen-, Gemeinschafts-, Familien- oder bereits einem bestehenden Grab stattfinden? Möglicherweise hat die verstorbene Person dies bereits zu Lebzeiten geregelt und eine entsprechende Erklärung beim Bestattungsamt deponiert.
  • Soll eine Todesanzeige erscheinen? In welchen Zeitungen? Noch vor der Abschiedsfeier oder vielleicht erst danach? Die Gemeinden publizieren im amtlichen Publikationsorgan eine amtliche Todesanzeige. Auf Wunsch auch erst nach der Abschiedsfeier.
  • Will man einen Vermerk in der Todesanzeige platzieren, dass anstelle von Blumenspenden eine wohltätige Organisation wie zum Beispiel Palliaviva unterstützt werden soll?

7. Abschiedsfeier planen

Immer häufiger möchten Menschen eine unkonventionelle Trauerfeier abhalten und nicht mehr eine klassische Beerdigung in einer Kirche oder der Friedhofskapelle. Gleichzeitig wächst das Angebot an Fachpersonen – sogenannten Ritualgestaltern –, die sich auf nicht-religiöse Trauerfeiern spezialisiert haben. Denn obwohl der Einfluss der Kirchen schwindet, sind sich Fachpersonen einig, dass Rituale beim Abschiednehmen helfen.

Eine nicht vollständige Auswahl von Ritualgestalterinnen und -gestaltern aus dem Kanton Zürich:

Nach traditionellem Muster findet nach der Trauerfeier das sogenannte Leichenmahl statt. Hierzu müsste ein Restaurant bestimmt, ein Menü ausgesucht und die Anzahl der Gäste angegeben werden. Auch bei unkonventionellen Trauerfeiern kann ein Zusammensitzen nach dem Ritual schön sein, zum Beispiel in der Lieblingsbar der verstorbenen Person.

8. Danksagungen verschicken, Grabstein und/oder Grabbepflanzung bestellen

Vor, während und nach der Trauerfeier erhalten die Hinterbliebenen meist viele Beileidsbekundungen. Diesen kann man mit einer Danksagungskarte beantworten, oder man publiziert eine solche in einer Tageszeitung. Je nach Grab muss man einen Grabstein aussuchen sowie die Grabbepflanzung bestellen.

In Zürcher Gemeinden ist die Bestattung in einfachem Rahmen kostenlos. Bezahlt werden müssen jedoch der Unterhalt und die Bepflanzung der Gräber, sofern man diese nicht selber vornimmt.

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